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Folge 5 · Recht & Pflichtangaben
Impressum: Wer steckt hinter der Website?
Veröffentlicht · Dauer 1:03 · Für: alle
Die KI hat der Nachbarin einen Maler empfohlen. Seine Website sieht gut aus, trotzdem zögert sie: Ganz unten steht nur ein Vorname und ein Postfach. Eine geschäftliche Website braucht ein Impressum nach § 5 DDG. Hinein gehören der vollständige Name, eine echte Anschrift statt Postfach, eine E-Mail-Adresse für schnellen Kontakt und je nach Beruf weitere Angaben wie Handelsregister, Kammer oder Umsatzsteuer-ID. Am besten ist das Impressum unten auf jeder Seite verlinkt. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Welcher Name gehört ins Impressum?
Als Einzelunternehmer nennen Sie Ihren vollständigen bürgerlichen Namen mit ausgeschriebenem Vor- und Nachnamen. Ein Firmen- oder Markenname, eine Domain oder ein Social-Media-Name allein reicht nicht, weil daraus nicht hervorgeht, welche Person hinter dem Angebot steht.
Ihre Geschäftsbezeichnung dürfen Sie ergänzen, etwa „Malerbetrieb Beispiel, Inhaber Mario Beispiel“. Betreiben Sie die Website über eine Gesellschaft, gelten zusätzlich Angaben zu Rechtsform und Vertretung.
Warum reicht ein Postfach nicht?
Gefordert ist eine Anschrift, an der Post rechtlich wirksam zugestellt werden kann: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ein Postfach erfüllt das nicht. Arbeiten Sie von zu Hause, kann deshalb auch die Wohnanschrift ins Impressum gehören.
Dazu kommt mindestens eine Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme, in der Regel eine E-Mail-Adresse. Ein Kontaktformular allein ist dafür meist nicht ausreichend.
Welche Angaben hängen vom Beruf ab?
Sind Sie im Handelsregister oder einem anderen Register eingetragen, gehören Register und Registernummer hinein. Wer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, nennt sie. Bei zulassungspflichtigen Handwerken und reglementierten Berufen können Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regeln dazukommen.
Prüfen Sie außerdem, ob in Ihrem Impressum noch „§ 5 TMG“ steht. Dieser Verweis ist seit Mai 2024 überholt, maßgeblich ist § 5 DDG. Und das Impressum sollte leicht zu finden sein, am besten über einen Link unten auf jeder Seite. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.